Im Jahr 2022 war das Verpackungsgesetz an Platz zwei der Abmahngründe im E-Commerce. Auch im Jahr 2023 hagelt es weiter Abmahnungen. Die Gründe für diese Schreiben sind beispielsweise fehlende Registrierungen im Verpackungsregister LUCID oder nicht übereinstimmende Firmennamen im Impressum und bei LUCID. Besonders betroffen sind auch vermeintlich private eBay-Verkäufer:innen, bei denen anhand ihrer Bewertungen und Inhalte erkennbar ist, dass ein gewerblicher Verkauf stattfindet.
Zu Beginn des Jahres 2024 wurden Milch, Milchmischgetränke und sämtliche trinkbaren Milchprodukte, die in Einwegkunststoffflaschen mit einem Fassungsvermögen von 0,1 bis 3,0 Litern angeboten werden, pfandpflichtig. Damit ist nun auch die letzte Getränke-Kategorie von der Pfandpflicht betroffen. Geregelt wird diese Anpassung in der Novelle des VerpackG (Verpackungsgesetz), die bereits 2021 in Kraft trat.
Ähnlich wie in Deutschland 2021 mit der Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG) geschehen, wurde die Verpackungsgesetzgebung auch in unserem Nachbarland Österreich umfassend angepackt. Überarbeitet wurden dazu sowohl das österreichische Abfallwirtschaftsgesetz (AWG-Novelle Kreislaufwirtschaftspaket, verabschiedet am 10.12.2021) als auch die österreichische Verpackungsverordnung (VerpackVO Novelle 2021, verabschiedet am 29.12.2021). Einige der zahlreichen Anpassungen adressieren dabei sehr konkret ausländische Onlinehändler, die ihre Produkte nach Österreich versenden:
Seit einigen Monaten können Sie der Presse entnehmen, dass sich die weltweiten Märkte vor allem aufgrund von politischen Entwicklungen in einem enormen Wandel befinden, der drastisch verschlechterte Wirtschaftsbedingungen mit sich bringt.
For several months now, you have been able to read in the press that global markets are undergoing tremendous change, mainly because of political developments, resulting in a dramatically deteriorating economic environment.
Die ZSVR hat am 31. August 2022 die fünfte Ausgabe zu den neuen Mindeststandards für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen veröffentlicht, welche verschiedene Weiterentwicklungen zur vorherigen Ausgabe enthält. Die Mindeststandards dienen dazu, festzustellen, ob eine Verpackung als recyclingfähig gilt oder nicht.
Vor 2 Monaten sind große Teilaspekte der Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG) in Kraft getreten und haben viele Änderungen mit sich gebracht. Besonders der Onlinehandel ist hiervon betroffen, denn die Novelle hat Marktplätzen und Fulfilment-Dienstleistern eine Kontrollpflicht auferlegt. Außerdem hat die Novelle erweiterte Nachweis- und Registrierungspflichten mit sich gebracht. Doch wie sind die ersten zwei Monate nach Eintritt dieser neuen Pflichten verlaufen? Wir ziehen ein vorläufiges Resümee.
Ein Großteil der Änderungen, die die Novelle des Verpackungsgesetzes mit sich bringt, treten heute (01.07.2022) in Kraft. Besonders der Onlinehandel ist von diesen Regelungen betroffen. In diesem Newsbeitrag, zeigen wir Ihnen, welche Änderungen jetzt gelten und wie sie diese umsetzten können.
Im Zuge der VerpackG-Novelle gilt ab dem 01. Juli 2022 eine erweiterte Registrierungspflicht. Ab dann müssen sich alle Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, unter Angabe der Verpackungsarten in LUCID registrieren. Diese Pflicht gilt auch für Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht. Die Art der Verpackung reicht als Angabe aus. Mengen müssen nur bei den systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gemeldet werden.
Im Zuge der VerpackG-Novelle, müssen Marktplätze ab Juli 2022 alle Händler*innen, die über sie nach Deutschland verkaufen, bezüglich der Erfüllung der VerpackG-Vorgaben kontrollieren. eBay hat sich als Lösungspartner in diesem Zuge Lizenzero an Bord geholt.
Ab Januar 2022 wird Lizenzero von der neu gegründeten Interseroh+ GmbH betrieben.
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat das Portal „LUCID“ livegestellt. Was alt klingt – ist doch „LUCID“ allen Inverkehrbringern von Verpackungen schon im Kontext der Registrierung und Datenmeldung bekannt – ist doch völlig neu, denn der Portalneuzugang richtet sich exklusiv an Vollzugsbehörden. Sie sollen über das Portal direkten Zugriff auf Beweisakten erhalten und so Verstöße gegen das Verpackungsgesetz noch besser und effizienter sanktionieren können.