Die Zeit verfliegt – in neun Tagen ist Weihnachten. Diese schöne Zeit bringt nicht nur Vorfreude und Besinnlichkeit in die privaten Haushalte, sondern auch eine Vielzahl von Onlinebestellungen oder vor Ort eingekaufter Geschenke. Gerade jetzt türmt sich damit der Verpackungsabfall in allen Haushalten – daher stellen sich die Konsument*innen zu Recht die Frage, ob die vielen Verpackungen wirklich nötig sind und fordern eine starke Reduktion. Jedoch ist ein völliger Verzicht der Verpackungen bei vielen Branchen nicht machbar. Um dennoch dem Konsumentendruck entgegenzukommen und mehr Nachhaltigkeit ins geschäftliche Handeln zu bringen, können Verpackungen nachhaltig(er) gestaltet werden. Was eine nachhaltige Verpackung kennzeichnet und wie Sie nachhaltiger agieren können, erklären wir Ihnen hier.
Seit Anfang 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG). Auch wenn in den letzten Monaten etwas Ruhe um das Thema eingekehrt ist, wird es jetzt zum Jahreswechsel noch einmal sehr wichtig: Die Jahresabschluss-Mengenmeldung steht an! Was verbirgt sich dahinter Jahresabschluss-Mengenmeldung und welche „To do’s“ sind diesbezüglich vor dem Jahreswechsel zu erledigen? Aufklärung zu diesen Fragen finden Sie in diesem Beitrag.
Der Deutsche Nachhaltigkeitspreis (DNP) versteht sich als die größte Auszeichnung für ökologisches und soziales Engagement in Europa. In den Kategorien Unternehmen, Städte und Gemeinden, Architektur, Forschung, Unternehmenspartnerschaften, Kommunale Partnerschaften und mit den Sonderpreisen für Digitalisierung und Verpackung sowie dem Next Economy Award werden die innovativsten und am nachhaltigsten agierenden Akteure Deutschlands ausgezeichnet. In diesem Jahr ist der Umweltdienstleister Interseroh mit seinem Onlineshop Lizenzero für den 12. Deutschen Nachhaltigkeitspreis in der Kategorie Sonderpreis Digitalisierung nominiert. Wir haben Ihnen alle relevanten Informationen rund um die Preisverleihung zusammengestellt.
Bambus-Zahnbürsten, Vorratsdosen aus Weizenstroh oder To-Go-Kaffeebecher aus Reishülsen:
Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt aus dem Angebot unseres Kunden „avoidwaste“. Die beiden Gründer des Start-ups, Jan und Can, verkaufen nachhaltige Produkte in ihrem „Onlineshop für Nachhaltigkeit ohne Verzicht“. Da diese zum Versand verpackt werden, um sicher und unbeschädigt zu Endverbraucher*innen zu gelangen, und das Unternehmen damit Verpackungsmaterialien in Umlauf bringt, ist es gemäß des Verpackungsgesetzes lizenzierungspflichtig.
Welchen Herausforderungen sind die beiden jungen Unternehmer durch das Verpackungsgesetz begegnet? Wie sind sie das Thema Verpackungslizenzierung angegangen und wie konnte Lizenzero sie bei der Erfüllung ihrer Pflichten unterstützen? Wir haben Jan zum Gespräch getroffen.
Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt aus dem Angebot unseres Kunden „avoidwaste“. Die beiden Gründer des Start-ups, Jan und Can, verkaufen nachhaltige Produkte in ihrem „Onlineshop für Nachhaltigkeit ohne Verzicht“. Da diese zum Versand verpackt werden, um sicher und unbeschädigt zu Endverbraucher*innen zu gelangen, und das Unternehmen damit Verpackungsmaterialien in Umlauf bringt, ist es gemäß des Verpackungsgesetzes lizenzierungspflichtig.
Welchen Herausforderungen sind die beiden jungen Unternehmer durch das Verpackungsgesetz begegnet? Wie sind sie das Thema Verpackungslizenzierung angegangen und wie konnte Lizenzero sie bei der Erfüllung ihrer Pflichten unterstützen? Wir haben Jan zum Gespräch getroffen.
Nach Einführung des Verpackungsgesetzes zum Jahresanfang 2019 kamen viele für lizenzierungspflichtige Unternehmen unmittelbar relevante Fachbegriffe auf, die häufig keinen Anspruch auf Selbsterklärung erheben und deren Inhalt sich somit nicht immer auf einen Blick erschließen lässt.
Neue Pflichten für Händler, Hersteller und Importeure und höhere Recyclingquoten für Verpackungsabfälle: Seit dem 1. Januar 2019 gilt in Deutschland das neue Verpackungsgesetz (VerpackG), das vielfältige Änderungen mit sich bringt. Besonders betroffen sind Unternehmen, die Verpackungen an Endkunden ausgeben. Auf sie kommen mit der neuen Regelung wichtige Pflichten zu. Wir zeigen Ihnen, wo Sie den Gesetzestext des Verpackungsgesetzes als PDF erhalten und geben Ihnen zudem einen Leitfaden, wie Sie beim Inverkehrbringen von Verpackungen gesetzeskonform handeln.
Seit dem 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz. Es hat mit Inkrafttreten die bis dahin geltende Verpackungsverordnung abgelöst. Alle Unternehmen, die erstmalig Verpackungen in den Umlauf bringen, sind von den Neuerungen des Gesetzes betroffen und müssen jetzt reagieren. Welche Bedeutung haben dabei die Wörter Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, Beteiligungspflicht, Registrierungspflicht und Co.? Und welche Strafen und Abmahnungen drohen Händler*innen, die sich nicht an das neue Verpackungsgesetz 2019 halten? Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Fakten und Neuerungen des Gesetzes.
Am 1. Januar 2019 ist das Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft getreten. Seitdem müssen sich alle Hersteller*innen und Händler*innen, die Verkaufsverpackungen erstmalig in Umlauf bringen, in einem zentralen Register anmelden, Mengenmeldungen abgeben und die verwendeten Materialien – wie auch schon im Rahmen der bis Ende 2018 geltenden Verpackungsverordnung (VerpackV) – bei einem Dualen System beteiligen (oder auch synonym „lizenzieren“). Nach den ersten Wirkmonaten ziehen wir eine vorläufige Bilanz des neuen VerpackG. Was hat sich verändert und wo gibt es noch Optimierungspotenzial? Wir geben Ihnen einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen.
Seit Anfang 2019 ist das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Mit ihm gehen eine Reihe von Veränderungen einher, die vor allem Transparenz schaffen und Erstinverkehrbringer*innen von Verkaufsverpackungen stärker in die Pflicht nehmen sollen. Während sich – neben der Bekanntmachung einer großen Zahl an Pflichtversäumnissen durch die Zentrale Stelle – durch das VerpackG auch erste positive Entwicklungen beobachten lassen, erscheint die Regelung Kritikern aus dem Bereich Umweltschutz nicht weitreichend genug zu sein. Geht das neue Verpackungsgesetz also weit genug? Wir diskutieren im Folgenden das Für und Wider dieser Frage.
Am vergangenen Freitag, 05.07.2019, hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) in ihrer Funktion als Kontrollorgan des Verpackungsgesetzes registrierte Unternehmer*innen in mehrstelliger Tausenderzahl per E-Mail kontaktiert und sie über zuvor festgestellte Versäumnisse informiert.
Der Onlineversandhändler Amazon zählt zu jenen Unternehmen, die weltweit die größten Volumina an Versandverpackungen in Umlauf bringen. Welche Auswirkungen hat das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) konkret im Hinblick auf Amazon-Verpackungen? Und was müssen Händler*innen beachten, die den Marktplatz als Vertriebsweg nutzen oder auf Dropshipping oder Fullfillment by Amazon zurückgreifen? Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fakten.
Der Verkauf von Waren im Internet boomt und wächst jedes Jahr beständig. Tausende von E-Commerce-Shops versenden ihre Produkte als Warensendung per Post an die Endkund*innen. Nicht nur Versanddienstleister*innen ächzen unter der Paketflut, auch die Umwelt leidet unter den immer größer werdenden Mengen an Verpackungsabfall. Mit dem neuen Verpackungsgesetz 2019 werden deshalb auch Onlineshops stärker in die Pflicht genommen, für das Recycling ihrer Verpackungen aufzukommen. Welche Bedeutung hat das Verpackungsgesetz im Onlinehandel und worauf müssen Hersteller*innen und Vertreiber*innen zukünftig unbedingt achten? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.