Große Abfallmengen gelangen tagtäglich in den Umlauf. Einen entscheidenden Teil dieses Abfalls machen Verpackungen aus. Um die in den Verpackungen enthaltenen Wertstoffe wiederholt nutzen zu können und so Ressourcen einzusparen und die Umwelt zu schützen, wurde 2019 das Verpackungsgesetz (VerpackG) beschlossen. Auf Grundlage der erweiterten Herstellerverantwortung werden damit all jene in die Pflicht genommen, die Verpackungen innerhalb Deutschlands in Verkehr bringen. Damit sind auch Produzent*innen von den Vorgaben des Verpackungsgesetzes betroffen.
Zur Erfüllung des Verpackungsgesetzes muss neben der Registrierungs- und der Lizenzierungspflicht auch die Datenmeldepflicht beachtet werden. In unserem Step-by-Step Guide erklären wir Ihnen, was genau eine Jahresabschluss-Mengenmeldung ist und wie Sie diese ohne Fehler und in kürzester Zeit erledigen können.
Dass das Verpackungsgesetz (VerpackG) auch den stationären Handel betrifft, ist vielen Händler*innen nicht sofort klar. Doch das Gesetz schließt neben Versand- und Produktverpackungen auch sogenannte Serviceverpackungen ein. Spätestens durch die Novelle des VerpackG sind Sie als Händler*in im stationären Handel verpflichtet, tätig zu werden. Dieser Blogbeitrag fasst daher alle Pflichten für stationäre Händler*innen zusammen, führt mit einer Schritt-für-Schritt Anleitung durch alle Pflichten und erklärt das VerpackG an anschaulichen Beispielen.
Wenn Sie als Händler*in bereits über Online-Marktplätze wie Amazon verkaufen, kann eine Erweiterung auf zusätzliche Marktplätze für Sie relevant sein. Neben Amazon gibt es zahlreiche weitere Marktplätze, wie beispielsweise OTTO oder Zalando, die Sie ebenfalls nutzen können, um Ihre Vertriebswege auszuweiten. Wie Sie das am besten machen, um möglichst große Potenziale auszuschöpfen, und welche Wege es zur Integration neuer Marktplätze gibt, hat die E-Commerce-Berateragentur lobko für Sie in diesem Blogbeitrag zusammengefasst.
Am 01. Januar 2019 hat das Verpackungsgesetz (VerpackG) die Verpackungsverordnung (VerpackV) ersetzt. Bei dem hinter den Regelungen zur Verpackungsgesetzgebung stehenden Prinzip handelt es sich um das der Produktverantwortung oder auch erweiterten Herstellerverantwortung, das Inverkehrbringer*innen eines Produktes eben nicht nur für dieses, sondern auch für die mit in Umlauf gebrachten Verpackungen zukommt.
Unternehmen, die als Hersteller und/oder Vertreiber von Produkten auch systembeteiligungspflichtige Verkaufsverpackungen in Deutschland in Umlauf bringen, haben seit der Einführung des Verpackungsgesetzes 2019 einige Regelungen zu beachten und Pflichten zu erfüllen. Insbesondere alle, die sich erstmalig mit der Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), der Systembeteiligungspflicht (bzw. dem Lizenzieren von Verpackungen) auseinandersetzen, sollten sich in die Thematik einlesen und genau prüfen, ob sie handeln müssen. Wir haben für Sie den How-To-Guide Verpackungsgesetz für Hersteller zusammengestellt, mit dem Sie Schritt-für-Schritt überprüfen können, ob und wie sie systembeteiligungspflichtige Verpackungen lizenzieren müssen.
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Einweggeschirr, Verbundstoffverpackungen und Versandkartons – der beständig wachsende Abfallberg unserer Lebenswelt stellt eine große Belastung für die Umwelt dar. Anreize zur bevorzugten Verwendung von umweltfreundlichen Verpackungslösungen existieren bereits, viele möglicherweise ökologisch bessere Verpackungskonzepte werden angeboten, darunter auch „Bio-Verpackungen“ – also (teilweise) aus nachwachsenden Rohstoffen produzierte Verpackungen. Was nun aber sind „Bio-Verpackungen“ genau, aus welchen Materialien werden sie hergestellt und welche Vorteile können sie tatsächlich bieten? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Mit dem Wirksamwerden der Verpackungsgesetz-Novelle am 03. Juli 2021 hat sich für Händler*innen und Hersteller*innen einiges geändert. Vor allem der Onlinehandel ist von den neuen Vorgaben betroffen. Aber auch für Inverkehrbringer*innen von Transportverpackungen bringt die Novelle Änderungen mit sich, die beachtet werden sollten.
Wie bei anderen jungen Unternehmen durchlaufen auch Start-ups verschiedene Phasen in ihrer Entwicklung von der ersten Idee bis zum reifen, gefestigten und nachhaltigen Unternehmen. Der Unterschied zur Gründung von herkömmlichen Firmen besteht darin, dass Start-ups in der Regel mit neuen Produkten bzw. Dienstleistungen auf jungen oder teilweise noch nicht existierenden Märkten durchstarten wollen. Der Entwicklungsweg ist nicht bei jedem Start-up gleich, man kann jedoch gewisse Ähnlichkeiten feststellen und den Werdegang in sechs sogenannte „startup phases“ unterteilen. Es ist hilfreich, sich dieser Phasen eines Start-ups bewusst zu sein, um als junges Unternehmen die Orientierung zu behalten.
Am Anfang steht eine Idee, etwas Innovatives, welches so noch nicht auf dem Markt zu finden ist: Eine Geschäftsidee. In diese wird vom Gründerteam dann viel Zeit, Kreativität, Fleiß und oft auch Eigenkapital investiert, um von der Ideenphase bis zur Phase der Firmengründung, zum Start-up, zu kommen. Um so richtig loszulegen, braucht das Start-up nun finanzielle Unterstützung durch Geldgeber*innen, sogenannte Investoren. Diese wiederum verfolgen eigene Interessen und erhoffen sich in der Regel mittel- oder langfristig eine Rendite, also einen Ertrag, aus dem eingesetzten Kapital. Grundsätzlich geeignet für den Einsatz von Investoren sind Start-ups, die einen mittleren bis hohen Finanzierungsbedarf haben und nicht nur Geld, sondern auch Fachwissen und nützliche Kontakte suchen. Das Gründerteam des Start-ups sollte bereit sein, anderen Einblicke in seine Planung zu gewähren, sowie Mitspracherechte und eventuell auch Anteile des Unternehmens abzugeben.