Akkus und Batterien richtig entsorgen: Brände in Sortieranlagen vermeiden
Inhalt:
- Wie entstehen Brände durch Akkus und Baterien?
- Falsch entsorgt! Konsequenzen für Umwelt und Sicherheit
- So entsorge ich richtig: Sammelstellen und Rücknahmesysteme
- Herstellerverantwortung und Recyclingpflichten gefordert
- Ausblick: Die neue EU-Batterieverordnung (BATT2)
Brennende Mülltonnen, Brände in Müllfahrzeugen oder in Sortieranlagen: Fast täglich verursachen falsch entsorgte Akkus und Batterien kleine bis große Brände, die für Mensch und Umwelt gefährlich werden können. Dabei richten die Brände nicht nur einen Sachschaden an, sie vermindern die Recyclingquoten wichtiger Stoffe, sorgen für erhebliche Mehrkosten in den Sortieranlagen und gefährden letztlich Menschenleben und Natur. Aber warum kann ein achtlos weggeworfener Akku so einen Schaden anrichten? Im folgenden Beitrag schauen wir uns das Problem genauer an und beleuchten, wie sich das Risiko minimieren lässt.
Wie entstehen Brände durch Akkus und Baterien?
Akkus und Batterien enthalten giftige Schwermetalle. Diese können auf die verschiedensten Einflüsse, wie Hitze oder Kälte, Reibung oder Stöße reagieren. Werden Akkus falsch entsorgt oder unbewusst in Geräten bei der Entsorgung vergessen, können sie zum Gefahrenpotenzial werden.
Der Weg von der falschen Entsorgung über den Hausmüll, den Abtransport durch die Abfallbetriebe und die Sortierung in den Sortieranlagen setzt den Akkus und Batterien ganz schön zu. Die Außenhüllen können dabei beschädigt werden, was zu einer Freisetzung der Bestandteile führt. Lithium-Batterien und –Akkus sind zum Beispiel besonders energiereich und sollten daher sehr sensibel behandelt werden. Überhitzen diese durch die Wärme, die beim Sortierprozess freigesetzt wird, kann es durch eine Kettenreaktion zum Brand kommen. Aber auch eine mechanische Beschädigung, wie sie schon durch den Wurf in den Hausmüll oder spätestens beim Zerkleinerungsprozess in der Sortieranlage entstehen kann, kann einen Brand auslösen. Solche Brände breiten sich sehr schnell aus und sind dabei nur schwer zu löschen.
Falsch entsorgt! Konsequenzen für Umwelt und Sicherheit
Batterien und Akkus gehören nicht in die Gelbe Tonne und auch nicht in den Restmüll. Häufig landen sie aber trotzdem dort, entweder lose oder in Elektroaltgeräten falsch entsorgt. Mittlerweile finden sich Akkus und Batterien aber auch in anderen Konsumgütern wie Kleidung, E-Zigaretten, Glückwunschkarten oder Möbeln. Hier übersehen Verbraucher:innen leicht, dass diese Gegenstände Akkus oder Batterien enthalten und nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Die mangelnde Aufklärung seitens der Hersteller:innen auf den Produkten und fehlende Angaben zur korrekten Entsorgung führen häufig dazu, dass diese Produkte dennoch über den Hausmüll bei den Endverbraucher:innen weggeworfen werden. Sind Batterien und Akkus erst einmal falsch entsorgt, steigt deren Gefahrenpotenzial. Die in ihnen enthaltenen Stoffe können beim Austritt für die Natur und Menschen gefährlich werden. Aber auch die wertvollen Metalle, die in Elektrogeräten enthalten sind, können so nicht weiter genutzt werden. Eine besondere Gefahr besteht aber für die Mitarbeiter:innen in Sortier- und Recyclinganlagen. Durch die Prozesse in den Anlagen werden Akkus häufig mechanisch beschädigt, was tagtäglich zu kleinen bis großen Bränden, Alarmen und Stillstand in den Anlagen führt.
So entsorge ich richtig: Sammelstellen, Boxen und Rücknahmesysteme
Wie entsorge ich als Endverbraucher:in aber nun Batterien und Akkus richtig und vorallem sicher?
Sammelboxen für Batterien
Händler:innen sind verpflichtet, Geräte-Altbatterien kostenlos zurückzunehmen, dafür finden Sie in Supermärkten, Discountern, Drogerien und Baumärkten entsprechende Sammelboxen. Hier können Sie Ihre Altbatterien einfach und kostenfrei entsorgen.
Rückgabe bei kommunalen Abfallwirtschaftsbetrieben
Ihre Altbatterien, Akkus und alte Elektrogeräte können Sie auch bei den kommunalen Wertstoffhöfen kostenlos abgeben. Hierzu informieren Sie sich online oder telefonisch vorab bei Ihrem lokalen Wertstoffhof über die Annahmeoptionen.
Rückgabe im Handel
Eine weitere Möglichkeit der Entsorgung ist die Rückgabe im Handel. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet Händler:innen von Elektrogeräten mit einer Verkaufsfläche von über 400 Quadratmetern, Elektrogeräte kostenlos zurückzunehmen. Diese Regelung gilt ebenfalls für Lebensmittelhändler:innen mit einer Gesamtfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die Elektro- und Elektronikgeräte mehrmals im Jahr oder dauerhaft anbieten.
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Ausgediente Technik spenden
Sie haben noch funktionsfähige Laptops und Smartphones zu Hause, die nicht mehr auf dem neuesten Stand sind oder für Sie ausgedient haben? Schauen Sie hier doch mal nach Spendenmöglichkeiten in Schulen oder Bibliotheken Ihrer Nähe. Wichtig dabei: Vorher alle Daten löschen und Sperren entfernen.
Mit Aktionen wie Collect4Nature Smartphone-Box von Interzero können Sie Ihr altes Smartphone ebenfalls zu Gunsten nachhaltiger oder sozialer Projekte spenden und so dazu beitragen, dass wertvolle Ressourcen nicht verschwendet werden.
Weitere Informationen zur generallüberholter Technik finden Sie hier.
Herstellerverantwortung und Recyclingpflichten gefordert
Immer wieder demonstierten wegen der großen Probleme, die Brände durch falsch Enstorgte Akkus und Batterien verursachen, die kommunalen und privaten Abfallentsorger:innen, der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE), der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in Berlin. Weitere Informationen dazu hier.
Zur Brandprävention sollen die Politik und die Hersteller:innen in die Pflicht genommen werden. Geforderte Lösungsansätze sind:
- Bessere Aufklärung über die Ausstattung von Geräten für Kund:innen durch Händler:innen und Hersteller:innen auf den Produkten
- Batteriehersteller:innen sollen Bewusstsein auf Kundenseite schärfen
- Informationskampagnen im Handel über korrekte Entsorgungswege
- Verbot nicht nachhaltiger Produkte mit hohem Risikopotenzial, wie E-Zigaretten
- Finanzielle Beteiligung durch Hersteller:innen im Sinne der Produktverantwortung
Ausblick: Die neue EU-Batterieverordnung (EU-BattVO)
Um EU-weit den nachhaltigen Umgang mit Batterien noch stärker zu fördern, löste zum 17. August 2023 die neue EU-Batterieverordnung (EU-BattVO) die vorher geltende EU-Batterie-Richtlinie 2006/66/EG ab. Ihr Ziel ist die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens in Europa im Umgang mit Batterien.
Seit dem 18. Februar 2024 ist die EU-BattVO auch in Deutschland in Kraft. Sie betrifft alle Hersteller:innen, Importeur:innen und Händler:innen von Batterien und Akkus. In ihr werden unter anderem Richtlinien zur Kennzeichnung, der Herstellung und dem Umgang mit Batterien definiert sowie Regelungen zur Beschränkung von gesundheits- und umweltgefährdenden Stoffen in Batterien festgelegt.
Da in der Verordnung für einige Vorschriften Umsetzungsspielräume bestehen, sollen diese in Deutschland durch das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) überbrückt werden. Das BattDG soll das bisherige Batteriegesetz (BattG) zum 18. August 2025 ablösen und die bisherigen Strukturen weiterentwickeln.
Änderungen durch das BattDG betreffen besonders die Herstellerverantwortung. So sollen unter anderem alle Batteriehersteller:innen verpflichtet werden, sich an einer Organisation für die Herstellerverantwortung zu beteiligen. Weiter soll die Herstellerpflicht zur Entsorgung von Altbatterien auch auf E-Bikes und E-Scooter und andere leichte Verkehrsmittel ausgeweitet werden. Andere Maßnahmen betreffen eine Erhöhung der Sammelquoten für Gerätebatterien und die Pflicht zur Hinterlegung insolvenzsicherer Garantien für Hersteller:innen.
Ab August 2025 müssen Batterien mit dem Symbol „getrennte Sammlung“ und einer CE-Kennzeichnung versehen werden. Zusätzlich besteht dann für Erstinverkehrbringer:innen von Batterien die Pflicht zur Erstellung einer EU-Konformitätserklärung. Marktplätze wie Amazon fordern dann auch Nachweise über die Erfüllung dieser Pflichten ein, ohne die ein Verkauf nicht mehr möglich ist. Auch hierzu beraten wir gerne! |