Angesichts des ab 1. Januar 2019 geltenden Verpackungsgesetzes stellt sich für viele Händler und Hersteller die Frage, ob es in anderen (EU-)Ländern vergleichbare Vorschriften gibt, die für all jene gelten, die ihre Ware ins EU-Ausland exportieren. Hintergrund dessen ist, dass viele Händler (inklusive Online Händler) und Hersteller grenzüberschreitend, v. a. durch den zunehmenden Onlinehandel, tätig sind. Basierend auf der europäischen Verpackungsrichtlinie existieren solche Regelungen tatsächlich – sie wurden ausgehend von der EU-Richtlinie in den einzelnen EU-Staaten jedoch in nationales Recht gefasst und unterscheiden sich somit von EU-Land zu EU-Land.
Im Rahmen des seit 2019 geltenden Verpackungsgesetzes müssen Unternehmen, die erstmalig Verkaufsverpackungen mit Ware befüllen und in Umlauf bringen, ihre eingesetzten Verpackungsmaterialien kostenpflichtig lizenzieren. Viele Unternehmen fragen sich deshalb: Kann ich die Verpackungslizenz von der Steuer absetzen? Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen zusammengestellt und zeigen Ihnen, was Sie beachten müssen, wenn Sie die Verpackungslizenz steuerlich geltend machen möchten.
Im Rahmen des Verpackungsgesetzes (VerpackG) kommt kein betroffenes Unternehmen umhin, sich mit Begriff und Definition der sogenannten Verkaufsverpackung auseinanderzusetzen. Schließlich ist sie es, um die es bei der im Gesetz vorgegebenen Systembeteiligungspflicht geht und wonach Erstinverkehrbringer*innen der besagten Verkaufsverpackungen verpflichtet sind, diese jährlich zu lizenzieren und so für deren Recycling Sorge zu tragen.
Alle erdenklichen Waren werden im Internet von zahlreichen kleinen, großen und international aufgestellten Onlineshops vertrieben. Kundinnen und Kunden können alle erdenklichen Produkte erwerben und sie sich bequem nach Hause schicken lassen. Zu den nachgefragtesten Waren zählen Bekleidungsstücke und darin oftmals auch nachhaltige Kleidung.
Kleine Shops und Solo-Selbstständige müssen einiges beachten, um den Versand der Waren ebenfalls ressourcenschonend zu gestalten – insbesondere bei der Verpackungslizenz für Kleinunternehmer*innen besteht Handlungsbedarf. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Im Rahmen des Verpackungsgesetzes, das im Januar 2019 in Kraft getreten ist, sind eine ganze Reihe Verpflichtungen eingeführt worden, mit denen Unternehmen konfrontiert sind. Firmen, die Produkte an private Endverbraucher:innen ausgeben und dafür Verpackungen erstmalig verwenden, müssen einige Regelungen beachten. Dazu zählt neben anderen Maßnahmen auch die sogenannte Systembeteiligungspflicht. Was bedeutet das? Was müssen Unternehmen beachten, um gesetzeskonform zu handeln und die Auflagen zu erfüllen? Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen rund um die Anmeldung bei einem dualen System zusammengestellt.
Mit dem Verpackungsgesetz (VerpackG) geht die Pflicht zur Lizenzierung (synonym: Systembeteiligung) von Verkaufsverpackungen einher. Alle Unternehmen, die gewerbsmäßig Verpackungen in Umlauf bringen, die an private Endverbraucher*innen übergeben oder versendet werden und dort letztendlich als Abfall anfallen, müssen über die verwendeten Verpackungsmaterialien einen Lizenzierungsvertrag bei einem dualen System schließen und ein der individuellen Verpackungsmenge entsprechendes Lizenzentgelt entrichten. Doch wie lässt sich die Verpackungsmenge genau berechnen? Was passiert mit dem Lizenzentgelt? Und was müssen Onlinehändler*innen, stationäre Einzelhändler*innen und Co. noch beachten? Wir geben Ihnen einige wichtige Tipps zur korrekten Berechnung der Verpackungsmengen.
Ausgangssperre, Kontaktverbot, Social Distancing, Homeoffice, Hamsterkäufe, Lieferengpässe – diese und viele weitere Begriffe sind in den heutigen Tagen überall zu lesen. Das Corona-Virus verändert unseren Alltag, wie auch die Wirtschaft, jeden Tag aufs Neue.
Der Großteil der Bevölkerung hält sich beinahe ausschließlich zu Hause auf – primär als Vorsichtsmaßnahme, um die Virusverbreitung zu verlangsamen. Viele Menschen nutzen daher vermehrt das Internet, um sich die Zeit zu vertreiben. Dies kann der Onlinehandel jetzt nutzen: Kleine Shopping- und Stöbertouren können trotz der sinkenden Nachfrage zum Anstieg des eigenen Onlinegeschäfts führen. Stationäre Händler hingegen haben es aktuell schwer.
Wir haben Ihnen 3 Tipps zusammengestellt, die Ihrem Geschäft in der aktuellen Corona-Krise helfen können.
Händler*innen auf dem Amazon-Marktplatz können wahlweise die verkauften Waren in Eigenregie an die Kund*innen versenden – oder auf FBA zurückgreifen. FBA steht für Fulfillment by Amazon (oder offiziell: Fulfilled by Amazon). Dies bedeutet, dass der*die Marktplatzhändler*in dem großen Einzelhändler Amazon seine*ihre Produkte zur Verfügung stellt. Im Verkaufsfall versendet der Versandhandelsriese die Artikel – in der Regel mit den bei Kund*innen beliebten Vorteilen des Amazon-Prime-Service. Natürlich entstehen durch die zusätzliche Dienstleistung einige Amazon FBA Kosten für Marktplatzteilnehmer*innen. Wie teuer ist der Versand durch Amazon? Wir haben alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt.
Endlich ist es so weit – mit großer Freude präsentieren wir euch unser Lizenzero-Maskottchen Karl Karton! Als Experte für das Verpackungsgesetz gibt Karl Ihnen auf unserer Website künftig eine Orientierungsmöglichkeit, hilft dabei, das Verpackungsgesetz und die damit verbundenen Pflichten noch besser zu verstehen und wichtige Informationen oder Termine nicht zu verpassen. Je nach Einsatzort und -zweck tritt Karl unterschiedlich auf: So wissen Sie stets, was er Ihnen sagen möchte. In welchen Ausfertigungen er auftritt und bei welchen davon Sie besonders Acht geben sollten, erklären wir in diesem Beitrag.
Am 12. März 2020 haben wir von Lizenzero gemeinsam mit unserem Partner Trusted Shops ein Online-Seminar zu den Themen Verpackungsgesetz (VerpackG) und nachhaltiges Verpacken durchgeführt. Im Seminar stellt der Unternehmer Gerald Krumpen den Experten von Lizenzero – Ida Schlößer für den Bereich Verpackungsgesetz und -lizenzierung und Katharina Müller für den Bereich Verpackungsoptimierung – seine Fragen.
Alle wichtigen Infos aus dem Online-Seminar finden Sie hier zusammengefasst.
Seit Anfang 2019 stehen viele Unternehmen, die als Erstinverkehrbringer*innen von Verkaufsverpackungen vom Verpackungsgesetz (VerpackG) betroffen sind, vor der Frage, bei welchem*welcher Anbieter*in sie ihre Verpackungen lizenzieren. Insgesamt gibt es derzeit neun, als solche anerkannte duale Systeme, bei denen Unternehmen sich gemäß ihrer Produktverantwortung zur fachgerechten Entsorgung und Verwertung ihrer in Verkehr gebrachten Verpackungen beteiligen können.
Auch wenn letztendlich alle dasselbe Produkt „Verpackungslizenz“ anbieten, gibt es relevante Merkmale, in denen sich die Anbieter*innen voneinander unterscheiden. Worauf sollten Sie bei der Wahl des*der Anbieter*in sowie beim Abschluss Ihres Lizenzierungsvertrags achten? Informationen zu den unterschiedlichen Merkmalen sowie Tipps und Tricks für Ihr Lizenzjahr finden Sie hier.
Eine der fehleranfälligsten Pflichten aus dem Verpackungsgesetz (VerpackG) ist die Datenmeldung. Stimmen die Mengenwerte im LUCID-Kundenkonto mit den Werten des dualen Systems nicht überein, können Sanktionen wie Bußgelder oder Abmahnungen drohen. Die Problematik: die Mengen müssen immer doppelt gemeldet werden – 1 x an das duale System 1 x an LUCID. Bereits kleine Tippfehler reichen aus und das betroffene Unternehmen handelt ordnungswidrig. Wir von Lizenzero möchten diese Problemstellung für unsere Kund*innen auflösen und haben dazu eine innovative, einfache sowie zeitsparende Lösung entwickelt: den Mengen-Download für LUCID! Wie genau das Tool funktioniert, lesen Sie hier.
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Gewinn des Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2024

Juhuuuu! Ein Doppelsieg für die Kreislaufwirtschaft: Als Interzero sind wir sowohl mit dem Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2024 als auch mit dem Sonderpreis in der Kategorie "Ressourcen" ausgezeichnet worden.

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