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Zuschüsse bei der Existenzgründung: EU-Fördermittel im Überblick

Inhalt:

 

Existenzgründer:innen und angehende Unternehmer:innen sollten auf dem Weg in die Selbstständigkeit schon in einer frühen Planungsphase beginnen, sich mit den Möglichkeiten der finanziellen Zuschüsse auseinanderzusetzen. Denn es gibt zahlreiche Förderungen durch den Staat, die bei der Gründung eines Unternehmens oder Start-ups finanzielle Hilfe leisten. Neben vielen Unterstützungsprogrammen auf Bundes- und Länderebene besteht eine weitere Möglichkeit darin, auf Finanzierungen durch die Europäische Union zurückzugreifen. Viele Unternehmer:innen fragen sich deshalb: Lassen sich EU-Fördermittel zur Existenzgründung ohne Rückzahlung beantragen? Und was muss ich dabei beachten? Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Die Europäische Union tritt auf vielfältige Weise unterstützend bei der Unternehmensgründung auf. Firmen aus unterschiedlichsten Branchen können Finanzmittel der EU erhalten. So können grundsätzlich sowohl Kleinstunternehmen, Start-ups und Jungunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch auch größere Firmen Finanzmittel bei der Europäischen Union beantragen. Es existieren zahlreiche Programme und Finanzierungsmöglichkeiten, um ambitionierten Gründer:innen ebenso wie etablierten Unternehmer:innen unter die Arme zu greifen. EU-Fördermittel zur Existenzgründung ohne Rückzahlung gehören jedoch eher selten zu den Hilfen, die die Staatengemeinschaft zur Verfügung stellt. Denn eine Unterstützung ohne jegliche Rückzahlung kann nur unter besonderen Bedingungen stattfinden. Stattdessen können Unternehmen von Kleinstkrediten und Darlehen zu attraktiven Konditionen, Bürgschaften und Risikokapital profitieren. Mehr als 200.000 Firmen nehmen dieses Angebot der EU jedes Jahr wahr.

 

EU bürgt für Kredite bei lokalen Kreditgeber:innen

Anstatt selbst Fördermittel auszuzahlen, bürgt die Europäische Union eher bei regionalen Kreditgeber:innen wie Banken, Business Angels, Venture Capital oder sonstigen Risikokapitalgeber:innen. Diese entscheiden dann, ob EU-Mittel in Form eines Kredits an die antragstellenden Unternehmen vergeben werden. Aufgrund des Rückhalts und der Kreditwürdigkeit der EU haben Start-ups und Jungunternehmen so erheblich bessere Chancen auf einen Kredit. Die regionalen Finanzinstitute legen jedoch die Finanzierungsbedingungen für den Zinssatz, die Gebühren, die Höhe des Kredits und die Laufzeit selbst fest. Mehr als 1.000 Banken und Finanzinstitute stehen Start-ups dabei zur Verfügung. Die EU weist darauf hin, dass Existenzgründer:innen bei der Auskunft über die Kreditentscheidung von Banken Informationen über die Beweggründe der Kreditinstitute verlangen können und sollten. Damit möchte die EU die Chancen auf entsprechende Kredite verbessern. Die gesetzliche Grundlage bildet hier Artikel 431 der EU-Eigenkapitalverordnung.

 

Förderprogramm EXIST: EU-Fördermittel zur Existenzgründung ohne Rückzahlung?

Da die Aufnahme eines Kredits viele potentielle Start-up-Gründer:innen abschrecken kann, gibt es auch einige Fördermittel zur Existenzgründung ohne Rückzahlung. Die meisten davon sind jedoch in Deutschland auf Bundes- und Länderebene angesiedelt. Dazu zählen etwa der Gründungszuschuss und das Einstiegsgeld für die Existenzgründung. Diese Programme sollen helfen, den Weg aus der Arbeitslosigkeit zu finden. Der monatliche Zuschuss wird für maximal zwei Jahre gezahlt und muss nicht erstattet werden. Eine Existenzgründung ohne Rückzahlung ist somit auf Bund-Länder-Ebene möglich.

Unter ganz besonderen Umständen sind auch EU-Fördermittel zur Existenzgründung ohne Rückzahlung möglich: Das Förderprogramm EXIST – auch als EXIST Gründerstipendium bekannt – richtet sich an Studierende, Forscher:innen und mittelständische Unternehmen aus dem Bereich Forschung, die für High-Tech-Start-ups und „innovative technologieorientierte oder wissensbasierte Projekte mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten“ (Quelle: europa.eu) Fördergelder beantragen können. EXIST wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Kooperation mit dem Europäischen Sozialfonds ins Leben gerufen. Die vergebenen Mittel müssen nicht zurückgezahlt werden.

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Die wichtigsten EU-Förderprogramme im Überblick

Auch wenn es eher selten EU-Fördermittel zur Existenzgründung ohne Rückzahlung gibt, können Unternehmensgründer:innen auf EU-Ebene von einer Reihe unterschiedlichster Förderprogramme mit Bürgschaften, günstigen Krediten oder Unternehmensbeteiligungen profitieren.

1. Programm COSME

Das Programm COSME soll allem voran den digitalen Wandel fördern und Digitalisierungsprojekte kleiner und mittlerer Unternehmen aller Branchen unterstützen, indem Kreditbürgschaften bis zu 150.000 Euro vergeben werden. Beteiligungskapital in der Wachstums- und Expansionsphase kann bereitgestellt werden.

2. Programm InnovFin (Horizont 2020)

Im Rahmen des InnovFin (Horizont 2020) Programms werden Projekte aus Forschung und Entwicklung durch Beteiligungskapital in der Anfangs- und Start-up-Phase gefördert. Zudem werden durch InnovFin Kredite und Bürgschaften für innovative Unternehmen vergeben. Der zugehörige EIC-Accelerator für KMU bietet zudem Finanzierung und Gründungscoaching.

3. Programm Kreatives Europa

Über das Programm Kreatives Europa können Firmen Kredite, Bürgschaften, Beteiligungskapital oder Finanzhilfen erhalten. Die Fördermittel richten sich an kleine und mittlere Unternehmen, die in den Branchen Kultur und Kreativität tätig sind.

4. Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI)

Vergeben werden im Rahmen von EaSI Mikrokredite von bis zu 25.000 Euro, von denen vor allem sozial schwache Menschen, die sich selbstständig machen möchten, und Kleinstunternehmen profitieren sollen. Sozialunternehmen werden bei EaSI mit bis zu 500.000 Euro gefördert.

5. Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESIF)

Der Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) unterstützt Start-ups mit Krediten, Bürgschaften, Beteiligungskapital oder Finanzhilfen.

6. Europäische Investitionsbank und Europäischer Investitionsfonds

Eine weitere Möglichkeit für Gründer*innen sind die Fördermittel der Europäischen Investitionsbank und des Europäischen Investitionsfonds. Beide Institutionen vergeben Unternehmenskredite, Bürgschaften und Risikokapital für Unternehmensgründungen.

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Staatliche Zuschüsse in Deutschland nutzen

Während die Europäische Union in den meisten Fällen vor allem rückzahlbare Zuschüsse bietet, können Gründer:innen bis hin zu kleinen und mittleren Unternehmen die staatlichen Zuschüsse nutzen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Bei der KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) können Gründer:innen und bestehende Unternehmen unterschiedliche Kredite zu verschiedenen, vergleichsweise attraktiven Konditionen bis zu 500.000 Euro erhalten. Allerdings müssen diese ebenfalls zurückgezahlt werden.

Fördermittel beantragen können Gründer:innen auch bei der Agentur für Arbeit. Hier erhalten sie einen Gründungszuschuss, der zunächst für sechs Monate gewährt wird. Dabei soll eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus gefördert werden. Die Höhe der Fördermittel zur Existenzgründung ohne Rückzahlung hängt vom zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeld ab. Der Aufschlag beträgt 300 Euro monatlich. Nach Ablauf der sechs Monate kann eine Verlängerung beantragt werden. Dann erhalten Selbstständige weitere neun Monate den Zuschuss. Die Vergabe der Zuschüsse ist jedoch auch mit durchaus strengen Auflagen verbunden.

Wichtig:  Sofern Sie vorhaben, im Rahmen Ihres Businesses Produkte (auch) an Endverbraucher:innen in Deutschland zu vertreiben, sollten Sie unbedingt das Verpackungsgesetz (VerpackG) beachten: Dieses schreibt Inverkehrbringer:innen von Verkaufsverpackungen (Produkt-, Versand-, Serviceverpackungen) vor, ihre Verpackungen bei einem dualen System (wie Interseroh+ via Lizenzero) zu lizenzieren. Durch das zu zahlende Lizenzentgelt beteiligen sich die Unternehmen an dem Recycling ihrer Verpackungen und tragen so einen wichtigen Anteil zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft bei.

Lizenzentgelt berechnen

Zusätzlich sind Sie laut dem Verpackungsgesetz verpflichtet, sich im Verpackungsregister LUCID zu registrieren und die lizenzierten Verpackungsmengen sowie den Namen des dualen Systems dort anzugeben. Eine genaue Anleitung zur Registrierung finden Sie hier: LUCID Registrierung.

 

Fazit – EU-Fördermittel zur Existenzgründung: ohne Rückzahlung wird es selten funktionieren

Die häufigste Methode zur Finanzierung einer Start-up-Gründung oder des Starts in die Selbstständigkeit ist in der Regel der Kredit. Viele potentielle Unternehmer:innen fühlen sich hiervon jedoch abgeschreckt, weil die Kombination aus Unternehmensgründung und Fremdkapital zu einem hohen Risiko werden könnte. Eine Förderung ohne Rückzahlung erscheint vielen deshalb erstrebenswert. Gerade auf europäischer Ebene sind EU-Fördermittel zur Existenzgründung ohne Rückzahlung jedoch eher selten – am ehesten sind sie für High-Tech-Start-ups aus der Wissenschaft im Programm EXIST erreichbar. Wer hingegen beispielsweise plant, einen kleinen Online-Shop oder ein stationäres Ladengeschäft zu eröffnen, ist deutlich besser mit einem Förderprogramm auf deutscher Bundesebene bedient. Der Gründungszuschuss und das Einstiegsgeld für die Existenzgründung sind für alle, die den Sprung in die Selbstständigkeit wagen wollen, erste Wahl.

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