Das deutsche Verpackungsgesetz gilt seit 2019. Mit dem Ziel, die Recyclingquoten für Verpackungsabfälle maßgeblich zu steigern und so den Klimaschutz zu fördern, verpflichtet es Produzent*innen und Händler*innen dazu, ihre Verkaufsverpackungen – das sind alle Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher landen – kostenpflichtig bei einem dualen System zu lizenzieren und so ihrer Produktverantwortung nachzukommen. Mit den Lizenzentgelten organisieren die dualen Systeme die Sammlung, Sortierung und das Recycling der Verpackungen. Zusätzlich ist die Registrierung bei der Behörde Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) und die regelmäßige Datenmeldung ans Register verpflichtend.

Diese Vorgaben gelten ab der ersten in Umlauf gebrachten Verpackung und für alle Materialien.

Sie versenden an deutsche Endverbraucher*innen? Das ist zu tun:

 

Verpackungsgesetz: Das Wichtigste in Kürze

Lizenzierung

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jetzt Verpackungsmengen eingeben

✔ Sie erhalten Ihren Teilnahmenachweis am dualen System zur Vorlage bei byrd.

Hinweis: byrd wird Sie zeitnah darüber informieren, wo Sie den Nachweis hinterlegen können.

Registrierung

...im Verpackungsregister LUCID der Behörde Zentrale Stelle Verpackungsregister.

✔ Sie erhalten Ihre LUCID-Registrierungsnummer zur Vorlage bei byrd.

Hinweis: byrd wird Sie zeitnah darüber informieren, wo Sie den Nachweis hinterlegen können.

Datenmeldung

Eintragen der lizenzierten Mengen und des dualen Systems im Verpackungsregister LUCID

✔ Fertig!

Lizenzierungspflicht im Fulfillment liegt künftig bei beauftragenden Händler*innen

Fulfillment-Dienstleister*innen waren bisher unter bestimmten Umständen dazu verpflichtet, von ihnen befüllte Versandverpackungen zu lizenzieren. Im Rahmen der VerpackG-Novelle geht diese Pflicht seit 1. Juli 2022 ausnahmslos in die Verantwortung der beauftragenden Händler*innen über.

Stärkere Kontrolle durch Fulfillment-Dienstleister*innen

Die VerpackG-Novelle verpflichtet Fulfillment-Dienstleister*innen, ihre Händler*innen stärker zu kontrollieren. Seit 1. Juli 2022 dürfen Fulfillment-Dienstleiter*innen keine Leistungen mehr wie Lagern, Verpacken oder Versenden für ihre Händler*innen erbringen, wenn kein Nachweis über die Erfüllung der VerpackG-Pflichten vorliegt.

Was ändert sich durch die Novelle des Verpackungsgesetzes?

Rund zwei Jahre nach erstem Inkrafttreten wurde das VerpackG zum 3. Juli 2021 novelliert. Dadurch ändert sich nichts an den drei oben aufgeführten Pflichten für Händler*innen und Hersteller*innen, jedoch werden die Schlupflöcher für Trittbrettfahrer*innen kleiner.

Für Händler*innen, die Fulfilment nutzen, sind insbesondere die beiden folgenden Aspekte wichtig, beide gelten ab 01. Juli 2022:

Ein Lizenzpaket, volle Leistung

Lizenzero ermöglicht Ihnen eine einfache, schnelle und VerpackG-konforme Lizenzierung Ihrer Verpackungen. Zusätzlich profitieren Sie von unserem Komfort-Bundle: Die kostenlos in Ihrem Lizenzpaket enthaltenen, Lizenzero-exklusiven Zusatzleistungen erleichtern Ihnen die Umsetzung der VerpackG-Pflichten und ersparen Ihnen jede Menge Zeit, die Sie besser in Ihr Tagesgeschäft stecken können!

Durch die enge Partnerschaft mit byrd können wir zudem den bestmöglichen Support in allen Rückfragen zum Verpackungsgesetz und zu den durch die Novelle entstehenden Anforderungen leisten. Zögern Sie nicht, sich bei uns zu melden!

 

Verpackungsgesetz, Lizenzierung & Registrierung
Die wichtigsten Fragen im Schnellüberblick

Welche Pflichten muss ich laut Verpackungsgesetz erfüllen?

Das Verpackungsgesetz schreibt Verkäufer*innen, die verpackte Produkte an deutsche Endverbraucher*innen versenden, drei Pflichten vor:

  1. Lizenzierung Ihrer jährlichen Verpackungsmengen bei einem dualen System (auch Systembeteiligung genannt). Hierzu steht Ihnen Lizenzero, der Onlineshop des anerkannten dualen Systems Interzero Recycling Alliance und preferred Partner von byrd, zur Verfügung: Jetzt Mengen eingeben
  2. Registrierung im Verpackungsregister LUCID
  3. Datenmeldung an das Verpackungsregister LUCID (Name des dualen Systems und lizenzierte Verpackungsmengen)
Warum muss ich byrd nachweisen, dass ich meine Pflichten aus dem Verpackungsgesetz erfülle?

Das Verpackungsgesetz wurde im Juli 2021 novelliert. Eine der Änderungen im Gesetz betrifft auch Fulfilment-Dienstleister wie byrd: Um einen zusätzlichen Kontrollmechanismus zu schaffen, müssen sie seit  Juli 2022 überprüfen, ob alle Händler*innen, die nach Deutschland versenden, die Vorgaben aus dem Verpackungsgesetz erfüllen.

Kann seitens der Händler*innen kein entsprechender Nachweis vorgelegt werden, dürfen Fulfilment-Dienstleister keine Leistungen für diese übernehmen. Verstöße hiergegen werden mit hohen Geldbußen für die Dienstleister*innen geahndet.

Welche Nachweise muss ich byrd vorlegen?

Sie benötigen zwei Nachweise zur Vorlage bei byrd:

  1. LUCID-Registrierungsnummer (mitunter auch EPR-Nummer genannt): Diese Nummer erhalten Sie nach erfolgreicher Registrierung im Verpackungsregister LUCID
  2. Lizenzierung-/Systembeteiligungsnachweis: Das Lizenzero-Teilnahmezertifikat können Sie sich nach Abschluss Ihres Lizenzvertrags in Ihrem Kundenkonto herunterladen
Was ist der Unterschied zwischen "lizenzieren" und "registrieren"?

Das Verpackungsgesetz formuliert insgesamt drei Pflichten an Inverkehrbringer*innen von Verpackungen in Deutschland (siehe auch Frage #1). Dazu zählen im Wesentlichen die Lizenzierungspflicht (auch Systembeteiligungspflicht genannt) und die Registrierungspflicht.

Diese Pflichten müssen an zwei verschiedenen Stellen vorgenommen werden:

  1. Die Lizenzierungspflicht bezeichnet die kostenpflichtige Beteiligung Ihrer Verpackungen und muss von Ihnen bei einem dualen System wie Interzero Recycling Alliance (via Lizenzero) vorgenommen werden. Im Umkehrschluss übernimmt Interzero Recycling Alliance für Sie den Entsorgungs- und Recyclingprozess Ihrer Verpackungen.
  2. Die Registrierungspflicht hingegen setzen Sie bei der Kontrollbehörde Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) um.

Abgeschlossen wir der Pflichtenkatalog durch die Datenmeldepflicht: Das bedeutet einfach, dass Sie den Namen Ihres dualen Systems und Ihre lizenzierten Verpackungsmengen in LUCID eintragen.

Was gilt im Dropshipping?

Beim Dropshipping ist das Besondere, dass die Ware vom Versender direkt verpackt und an den Endkunden versandt wird. Händler*innen selbst haben somit keinerlei physischen Kontakt zum Produkt oder zur Verpackung. Verpflichtet im Sinne des VerpackG, ist somit der Versender der Ware – und zwar sowohl für die primäre Verkaufsverpackung als auch für die Versandverpackung.

Achtung: Im Zuge der VerpackG-Novelle müssen Onlinehändler*innen, die Marktplätze nutzen, seit dem 01. Juli 2022 einen Nachweis über die Lizenzierung vorlegen können. Damit ergibt sich auch für Händler*innen, die Dropshipping nutzen und selbst keine Pflicht zur Lizenzierung haben, ein Handlungsbedarf! Sie müssen die Registrierungsnummer (EPR-Nummer) bei Ihrem Versender anfragen. Bei der Hinterlegung der EPR-Nummer beim Marktplatz, müssen Sie darauf achten, die Nummer nicht als ihre eigene auszugeben, sondern deutlich machen, dass es sich um die Nummer eines Dritten handelt.
Mehr zu den Vorgaben zum Dropshipping, lesen Sie hier.

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Frau Annette Mustermann

Frau Annette Mustermann
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*Gutschein gültig bis zum 31.12.2025. Rabatt auf den Nettowarenwert. Keine Auszahlung möglich. Ein Gutschein pro Bestellung und Kunde einlösbar. Keine Kombination mit anderen Rabattaktionen möglich. Nachträgliche Einlösung nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.