Frau Annette Mustermann
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Seit 2019 verpflichtet das deutsche Verpackungsgesetz Produzent*innen und Händler*innen dazu, ihrer erweiterten Herstellerverantwortung (Englisch: Extended Producer Responsibility, kurz EPR) nachzukommen.
Da Chrono24 seit Juli 2022 als Marktplatz-Betreiber verpflichtend überprüfen muss, ob die Vorgaben des Verpackungsgesetzes erfüllt werden, sind Sie nun gefragt:
Sie versenden an deutsche Endverbraucher? Das ist zu tun, wenn Sie die Vorgaben noch nicht erfüllen:
So erfüllen Sie das Verpackungsgesetz
Verpackungslizenzierung
Lizenzvertrag mit einem dualen System, z.B. Interzero Recycling Alliance via Lizenzero schließen (+ 10% Rabatt sichern!) –
jetzt Verpackungsmengen eingeben
✔ Sie erhalten Ihren Teilnahmenachweis am dualen System zur Vorlage bei Chrono24
Registrierung
...im Verpackungsregister LUCID der Behörde Zentrale Stelle Verpackungsregister.
✔ Sie erhalten Ihre LUCID-Registrierungsnummer (EPR-Nummer)
Datenmeldung
Eintragen der lizenzierten Mengen und des dualen Systems im Verpackungsregister LUCID
✔ Fertig!
Wichtig: Die genannten Vorgaben gelten ab der ersten in Umlauf gebrachten Verpackung und für alle Materialien.
Verpackungsgesetz, EPR, Lizenzierung & Registrierung
Die wichtigsten Fragen im Schnellüberblick
EPR steht für "Extended Producer Responsibility", zu Deutsch "erweiterte Herstellerverantwortung". Das dahinterstehende Prinzip zeichnet Händler*innen und Hersteller*innen im Dienste des Umweltschutzes verantwortlich für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte und zugehöriger Komponenten bis hin zu deren Entsorgung.
In Deutschland fallen Verpackungen, Elektogeräte und Batterien unter die erweiterte Herstellerverantwortung derjenigen Akteure, die diese hierzulande in Umlauf bringen.
Die aktuelle große Aufmerksamkeit auf der EPR ist im Wesentlichen durch die Novellierung zweier Gesetze begründet: dem Verpackungsgesetz (VerpackG) und dem Elektrogesetz (ElektroG). Beide verpflichten Marktplätze künftig dazu, die Compliance ihrer Händler*innen hinsichtlich der Vorgaben zu prüfen. In diesem Zusammenhang sprechen Marktplatz-Betreiber von EPR als Sammelbegriff für alle drei Bereiche.
Das Verpackungsgesetz schreibt Verkäufer*innen, die verpackte Produkte an deutsche Endverbraucher versenden, drei Pflichten vor:
- Lizenzierung Ihrer jährlichen Verpackungsmengen bei einem dualen System (auch Systembeteiligung genannt). Hierzu steht Ihnen Lizenzero, der Onlineshop des anerkannten dualen Systems Interzero Recycling Alliance und preferred Partner von Chrono24, zur Verfügung: Jetzt Mengen eingeben
- Registrierung im Verpackungsregister LUCID
- Datenmeldung an das Verpackungsregister LUCID (Name des dualen Systems und lizenzierte Verpackungsmengen)
Das Verpackungsgesetz wurde im Juli 2021 novelliert. Eine der Änderungen im Gesetz betrifft die Betreiber von Marktplätzen wie Chrono24: Um einen zusätzlichen Kontrollmechanismus zu schaffen, müssen sie seit Juli 2022 überprüfen, ob alle Händler*innen, die nach Deutschland versenden, die Vorgaben aus dem Verpackungsgesetz erfüllen.
Kann seitens der Händler*innen kein entsprechender Nachweis vorgelegt werden, greift ein Vertriebsverbot und die Marktplatz-Betreiber müssen die Verkäufe nach Deutschland einschränken. Verstöße hiergegen werden mit hohen Geldbußen für die Marktplätze geahndet.
Sie benötigen folgenden Nachweis zur Vorlage bei Chrono24:
- Lizenzierung-/Systembeteiligungsnachweis: Das Lizenzero-Teilnahmezertifikat können Sie sich nach Abschluss Ihres Lizenzvertrags in Ihrem Kundenkonto herunterladen. (Da Ihr Lizenzero-Teilnahmezertifikat auch Ihre Registrierungsnummer erhält, reicht dieser Nachweis schon aus)
- ggf. LUCID-Registrierungsnummer (auch EPR-Nummer genannt): Diese Nummer erhalten Sie nach erfolgreicher Registrierung im Verpackungsregister LUCID. (Sollten Sie woanders lizenzieren als bei Lizenzero und Ihr Systemnachweis enthält nicht auch Ihre Registrierungsnummer, laden Sie sich in Ihrem LUCID-Account bitte unter "Dokumente" den zugehörigen Verwaltungsakt herunter und reichen diesen bei Chrono24 nach)
Das Verpackungsgesetz formuliert insgesamt drei Pflichten an Inverkehrbringer*innen von Verpackungen in Deutschland (siehe auch Frage #2). Dazu zählen im Wesentlichen die Lizenzierungspflicht (auch Systembeteiligungspflicht genannt) und die Registrierungspflicht.
Diese Pflichten müssen an zwei verschiedenen Stellen vorgenommen werden:
- Die Lizenzierungspflicht bezeichnet die kostenpflichtige Beteiligung Ihrer Verpackungen und muss von Ihnen bei einem dualen System wie Interzero Recycling Alliance (via Lizenzero) vorgenommen werden. Im Umkehrschluss übernimmt Interzero Recycling Alliance für Sie den Entsorgungs- und Recyclingprozess Ihrer Verpackungen.
- Die Registrierungspflicht hingegen setzen Sie bei der Kontrollbehörde Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) um.
Abgeschlossen wird der Pflichtenkatalog durch die Datenmeldepflicht: Das bedeutet einfach, dass Sie den Namen Ihres dualen Systems und Ihre lizenzierten Verpackungsmengen in LUCID eintragen.
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