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Gültig bis zum 31.12.2024. Rabatt auf den Nettowarenwert. Keine Auszahlung möglich. Ein Gutschein pro Bestellung und Kunde einlösbar. Keine Kombination mit anderen Rabattaktionen möglich. Nachträgliche Einlösung nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Das deutsche Verpackungsgesetz gilt seit 2019. Es verpflichtet Produzent*innen und Händler*innen dazu, ihre Verkaufsverpackungen (Versand-, Produkt-, Serviceverpackungen) kostenpflichtig bei einem dualen System zu lizenzieren und so ihrer erweiterten Herstellerverantwortung (Englisch: "Extended Producer Responsibility", kurz "EPR") nachzukommen. Zusätzlich ist die Registrierung und Datenmeldung bei der Behörde Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) verpflichtend.
Ab Juli 2022 sind Marktplatz-Betreiber verpflichtet, die Erfüllung dieser Vorgaben durch seine Händler*innen zu überprüfen.
Wichtig: Die oben genannten Vorgaben gelten ab der ersten in Umlauf gebrachten Verpackung und für alle Materialien.
Sie versenden an deutsche Endverbraucher? Das ist zu tun, wenn Sie die Vorgaben bislang nicht erfüllen:
Verpackungsgesetz erfüllen: Das ist zu tun
Verpackungslizenzierung
Lizenzvertrag mit einem dualen System, z.B. Interzero Recycling Alliance via Lizenzero schließen (+ 5% Rabatt sichern!) –
jetzt Verpackungsmengen eingeben
✔ Sie erhalten Ihren Teilnahmenachweis am dualen System
Registrierung
...im Verpackungsregister LUCID der Behörde Zentrale Stelle Verpackungsregister.
✔ Sie erhalten Ihre LUCID-Registrierungsnummer (EPR-Nummer)
Datenmeldung
Eintragen der lizenzierten Mengen und des dualen Systems im Verpackungsregister LUCID
✔ Fertig!
Ein Lizenzvertrag, volle Leistung
Als duales System kümmern wir uns um den gesamten Kreislauf Ihrer Verpackungen. Das heißt: Wir organisieren die Sammlung, Sortierung und Verwertung Ihrer Verpackungen – damit sie ein neues Leben als Verpackung oder Produkt bekommen.
Doch damit nicht genug: Unser Lizenzpaket, dessen Preis jährlich mindestens 39 EUR beträgt, enthält neben Ihrer Verpackungslizenz zahlreiche kostenlose Zusatzleistungen wie unseren Mengen-Download für LUCID, unser Onlinesiegel oder unser Ressourcenschutz-Zertifikat, die wir für einen guten Service für unerlässlich halten!
Verpackungsgesetz, EPR, Lizenzierung & Registrierung
Die wichtigsten Fragen im Schnellüberblick
EPR steht für "Extended Producer Responsibility", zu Deutsch "erweiterte Herstellerverantwortung". Das dahinterstehende Prinzip zeichnet Händler*innen und Hersteller*innen im Dienste des Umweltschutzes verantwortlich für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte und zugehöriger Komponenten bis hin zu deren Entsorgung.
In Deutschland fallen Verpackungen, Elektogeräte und Batterien unter die erweiterte Herstellerverantwortung derjenigen Akteure, die diese hierzulande in Umlauf bringen.
Die aktuelle große Aufmerksamkeit auf der EPR ist im Wesentlichen durch die Novellierung zweier Gesetze begründet: dem Verpackungsgesetz (VerpackG) und dem Elektrogesetz (ElektroG). Beide verpflichten Marktplätze künftig dazu, die Compliance ihrer Händler*innen hinsichtlich der Vorgaben zu prüfen. In diesem Zusammenhang sprechen Marktplatz-Betreiber von EPR als Sammelbegriff für alle drei Bereiche.
Das Verpackungsgesetz schreibt Verkäufer*innen, die verpackte Produkte an deutsche Endverbraucher versenden, drei Pflichten vor:
- Lizenzierung Ihrer jährlichen Verpackungsmengen bei einem dualen System (auch Systembeteiligung genannt). Hierzu steht Ihnen Lizenzero, der Onlineshop des anerkannten dualen Systems Interzero Recycling Alliance und preferred Partner von productswithlove.de, zur Verfügung: Jetzt Mengen eingeben
- Registrierung im Verpackungsregister LUCID
- Datenmeldung an das Verpackungsregister LUCID (Name des dualen Systems und lizenzierte Verpackungsmengen)
Das Verpackungsgesetz wurde im Juli 2021 novelliert. Eine der Änderungen im Gesetz betrifft die Betreiber von Marktplätzen: Um einen zusätzlichen Kontrollmechanismus zu schaffen, müssen sie ab Juli 2022 überprüfen, ob alle Händler*innen, die nach Deutschland versenden, die Vorgaben aus dem Verpackungsgesetz erfüllen.
Kann seitens der Händler*innen kein entsprechender Nachweis vorgelegt werden, greift ein Vertriebsverbot und die Marktplatz-Betreiber müssen die Verkäufe nach Deutschland einschränken. Verstöße hiergegen werden mit hohen Geldbußen für die Marktplätze geahndet.
Sie benötigen mittelfristig zwei Nachweise zur Vorlage:
- LUCID-Registrierungsnummer (auch EPR-Nummer genannt): Diese Nummer erhalten Sie nach erfolgreicher Registrierung im Verpackungsregister LUCID
- Lizenzierung-/Systembeteiligungsnachweis: Das Lizenzero-Teilnahmezertifikat können Sie sich nach Abschluss Ihres Lizenzvertrags in Ihrem Kundenkonto herunterladen
Das Verpackungsgesetz formuliert insgesamt drei Pflichten an Inverkehrbringer*innen von Verpackungen in Deutschland (siehe auch Frage #1). Dazu zählen im Wesentlichen die Lizenzierungspflicht (auch Systembeteiligungspflicht genannt) und die Registrierungspflicht.
Diese Pflichten müssen an zwei verschiedenen Stellen vorgenommen werden:
- Die Lizenzierungspflicht bezeichnet die kostenpflichtige Beteiligung Ihrer Verpackungen und muss von Ihnen bei einem dualen System wie Interzero Recycling Alliance (via Lizenzero) vorgenommen werden. Im Umkehrschluss übernimmt die Interzero Recycling Alliance für Sie den Entsorgungs- und Recyclingprozess Ihrer Verpackungen.
- Die Registrierungspflicht hingegen setzen Sie bei der Kontrollbehörde Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) um.
Abgeschlossen wird der Pflichtenkatalog durch die Datenmeldepflicht: Das bedeutet einfach, dass Sie den Namen Ihres dualen Systems und Ihre lizenzierten Verpackungsmengen in LUCID eintragen.
Verkaufsverpackungen werden durch Hersteller und/oder Vertreiber von verpackten Waren an den Endverbraucher verkauft. Diese Verpackungen, z. B. Joghurtbecher, werden in der Regel im Privathaushalt entsorgt, so dass eine Verpackungslizenz notwendig ist. Dazu zählen auch Verpackungen, die zur Übergabe (Serviceverpackungen) oder zum Versand (Versandverpackungen) der Ware dienen.
Versandverpackungen sind also eine besondere Art der Verkaufsverpackung. Sie werden typischerweise beim Letztvertreiber befüllt, um den Versand von Waren an den Endverbraucher zu ermöglichen oder zu unterstützen. Versandverpackungen, z. B. Versandkarton mit Füllmaterial, werden ausnahmslos genau wie „normale“ Verkaufsverpackungen behandelt und müssen daher bei einem dualen System angemeldet und bei der Zentralen Stelle registriert werden.
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