Frau Annette Mustermann
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Rundum sorglos: So schließt ihr eure Verpackungslizenz ab
Lizenzentgelt berechnen
Tragt eure Verpackungsmengen je Material in unseren Kalkulator ein.
Solltet ihr eure Mengen nicht kennen, hilft unsere Berechnungshilfe.
Lizenzero-Konto erstellen
Im nächsten Schritt legt ihr euer Kundenkonto an.
Damit stehen euch viele tolle Services zur Verfügung, die euch das Leben leichter machen (z.B. Mengen-Download für LUCID).
Lizenz schließen
Wählt eure Zahlweise aus und bestätigt den Vertragsschluss. Fertig!
Noch mehr erreichen
Wir übernehmen jetzt nicht nur das Recycling eurer Verpackungen und sparen so große Mengen Treibhausgase und Primärrohstoffe, sondern renaturieren unter dem Motto "We want Moore" zusätzlich ein Stück Moor.
Alle Infos dazu gibt's hier.
Ihr möchtet es ausführlicher? So geht's Schritt für Schritt zur Verpackungslizenz
Für eine rechtskonforme Verpackungslizenzierung durchlauft ihr die folgenden Schritte:
- Sucht euch ein passendes duales System aus. Wie wär’s mit uns, Interzero Recycling Alliance über Lizenzero?
- Berechnet eure geplanten jährlichen Verpackungsmengen pro Materialart (Fraktion). Das könnt ihr entweder aus eurem ERP-System ziehen, „zu Fuß” berechnen oder aber ganz einfach unsere Berechnungshilfe nutzen.
- Anschließend gebt ihr die berechneten Mengen in den Kalkulator eures dualen Systems ein; im Regelfall wird euch direkt und transparent das zu erwartende Lizenzentgelt angezeigt.
- Folgt den nächsten Bestellschritten und schließt einen Vertrag über die jährlichen Mengen bei eurem dualen System ab.
- Registriert euch bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) über das Melderegister LUCID unter der Angabe eures Unternehmensnamens, der Unternehmensform, eines Ansprechpartners, des Namens eures dualen Systems und der dort lizenzierten Mengen.
- Aktiviert euren LUCID-Account über den Link, den ihr nach der Registrierung per E-Mail bekommen habt. Hinterlegt eure Registrierungsnummer bei eurem dualen System – ihr findet sie nach dem Login in eurem LUCID-Konto auf dem Dashboard und erhaltet sie per E-Mail.
Eure Verpackungslizenz lässt sich online zum Beispiel mit uns – Lizenzero, dem Online-Shop des dualen Systems Interzero Recycling Alliance– in nur wenigen Schritten abschließen.
Das sagen unsere Kund:innen.
Wer muss eigentlich eine Verpackungslizenz abschließen?
Als Unternehmen betrifft euch die Lizenzierungspflicht dann, wenn ihr als sogenannte Erstinverkehrbringer:innen agiert. Das bedeutet: Ihr befüllt Verkaufsverpackungen erstmalig mit Waren und vertreibt sie an Endverbraucher:innen. Zu Verkaufsverpackungen zählen alle Produkt- oder Versandverpackungen inkl. Füllmaterialien und Packmitteln, die bei euren Kund:innen zu Hause als Abfall anfallen. Auch Serviceverpackungen, wie Brötchentüten oder Pizzakartons, gehören zu den Verkaufsverpackungen.
Als Erstinverkehrbringer:innen gelten in der Regel nicht die Hersteller:innen des Verpackungsmaterials, sondern ihr als Händler:innen. Ihr nutzt das entsprechende Verpackungsmaterial zum Schutz, zum Transport oder der Weitergabe eurer Waren und bringt es damit erstmalig in Umlauf. Aber auch als Produkthersteller:innen könnt ihr Erstinverkehrbringer:innen sein, wenn ihr eure Waren in eine Produktverpackung und/oder Umverpackung füllt und diese anschließend in verpackter Form an eure Vertriebspartner:innen bzw. Verkaufsstellen wie Läden oder aber direkt an eure Endverbraucher:innen ausliefert.
WICHTIG: Plant ihr Verkaufsverpackungen in Umlauf zu bringen, müsst ihr die Mengen und Materialarten der Verpackungen vorab bei einem dualen System lizenzieren. Die Verpackungslizenzierung ist durch das VerpackG gesetzlich vorgeschrieben und bereits ab der ersten Verpackung, unabhängig von Größe, Material oder Gewicht, erforderlich.
Hinweis: Eine Ausnahme bilden Transportverpackungen, die nur für den Transport von Waren zwischen Hersteller:innen oder Händler:innen genutzt werden (mehr dazu in unserem verlinkten Blogbeitrag).
Variante a) Außer der Lizenzierung Ihrer Verpackungen haben Sie noch nichts weiter unternommen
In diesem Fall fehlen nun noch 2 wichtige Dinge:
1. Die Registrierung bei der Zentralen Stelle:
- durchlaufen Sie den Registrierungsprozess für „Hersteller“ über die Registerdatenbank LUCID Schritt für Schritt
- geben Sie nachträglich die von der Zentralen Stelle vergebene Registrierungsnummer in Ihrem Lizenzero-Kundenkonto ein
2. Die Datenmeldung bei der Zentralen Stelle:
- Geben Sie bei LUCID zusätzlich Ihre bei Lizenzero beteiligten Verpackungsmengen pro Material sowie den Namen Ihres dualen Systems (INTERSEROH Dienstleistungs GmbH) an
Variante b) Sie haben sich bereits bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registriert
Dann fehlt mit der Datenmeldepflicht bei der ZSVR (siehe links) nur noch ein letztes To do:
- Tragen Sie Ihre über Lizenzero beteiligten Verpackungsmengen und den Namen Ihres dualen Systems bei LUCID ein
Checktipp:
Haben Sie Ihre Registrierungsnummer der Zentralen Stelle schon in Ihrem Lizenzero-Kundenkonto hinterlegt?
Die Lizenz zum Umweltschonen
Das steckt dahinter:
Mit dem Abschluss eurer Verpackungslizenz erfüllt ihr nicht nur eure Aufgaben nach dem VerpackG, sondern tut auch wirklich was für die Umwelt.
Das VerpackG regelt den Umgang mit Verpackungsabfällen in Deutschland. Zielsetzung des Gesetzes ist es unter anderem, langfristig Verpackungsabfälle zu reduzieren und das Recycling zu fördern. Zur Umsetzung werden Unternehmen, die Verpackungen in Umlauf bringen, die bei Endverbraucher:innen als Abfall entsorgt werden, im Rahmen ihrer sogenannten erweiterten Herstellerverantwortung (EPR, Extended Producer Responsibility) in die Verantwortung genommen.
So funktioniert's:
Eure erweiterte Herstellerverantwortung in Bezug auf eure Verpackungen übernehmt ihr, indem ihr einen Lizenzvertrag mit einem dualen System eurer Wahl schließt (Verpackungslizenzierung oder auch Systembeteiligung).
Im Kontext der Verpackungslizenzierung erhebt euer duales System Lizenzkosten, berechnet auf Basis der Menge und dem Material eurer Verpackungen. Mit diesen finanziert euer duales System die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungsabfälle. Neben der Systembeteiligung fordert das VerpackG außerdem die Registrierung im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) und die regelmäßige Meldung eurer Lizenzmengen an LUCID.
Das steckt hinter der Verpackungslizenz:
Die gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage für die Verpackungslizenzierung existiert bereits seit dem Inkrafttreten der deutschen Verpackungsverordnung im Jahr 1991. Die Verordnung ergänzte damals das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und richtete sich an Unternehmen, die Verkaufs- oder Umverpackungen in Verkehr bringen. Das bedeutet: Schon seit 1991 müssen Unternehmen ihre Verpackungen lizenzieren.
Die Verpackungsverordnung wurde bis in das Jahr 2017 immer wieder aktualisiert und im Januar 2019 schließlich durch das aktuelle Verpackungsgesetz (VerpackG) abgelöst.
Gut zu wissen: Mit dem VerpackG wurde auch die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) als Kontrollinstanz und die Verpflichtung zur zentralen Registrierung bei der ZSVR (§9 VerpackG) eingeführt.
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